Service
Uhren
- Revision für Markenuhren Glashütte Original, Nomos, Omega, Longines,Rado
- Re-Finish und Veredelung für alle Uhrengehäuse
- Sofort Service für Batterien
- Dichte Prüfungen nach DIN 8310 bis 10 ATM
- Dichteprüfung bis 100 ATM
- Ersatz bzw. Reparatur sämtlicher Armaturen (Krone Zeigerstellung) Uhrgläser
- Uhren Armbänder in Leder, Metall
Schmuck
- Wertgutachten für ihre Versicherung
- Zertifikate von Schmuck aus Privatbesitz
- Expertisen für Diamanten und Edelsteine
- Anfertigungen nach individuellem Design
- Gold, Platin, Titan, Edelstahl, Silber
- 3D Animation und Entwurf für ihr neues Schmuckstück
- Klassische Brillant-Edelstein Fasstechniken
- Restauration und Reparatur
- Vergoldung Rhodinieren
Wir erstellen Gutachen für Ihren Schmuck
Fast jedes Schmuckstück hat einen hohen ideellen Wert, weil es mit einer Vielzahl von persönlichen Erinnerungen verbunden ist.
Schmuck in Erfurt schätzen – Nachlass – Erbschaft
Zunächst einmal gestaltet es sich sehr schwierig einen seriösen Schmuck – Ankäufer zu finden. Dies ist ähnlich mühselig, wie das Auffinden eines guten Arztes, Rechtsanwaltes oder Steuerberaters.
Fast jedes Schmuckstück hat einen hohen ideellen Wert, weil es mit einer Vielzahl von persönlichen Erinnerungen verbunden ist. Dieser ideelle Wert ist besonders ausgeprägt bei Schmuckstücken, die von einer Generation an die nächste weitergegeben werden. Bei einer seriösen Begutachtung kommt es aber nur auf den materiellen Wert eines solchen Erbstückes an. Aus diesem Grund nehmen wir als Experten Ihre kostbaren Schmuckstücke und Edelsteine ganz genau unter die Lupe. Wir beurteilen nach bestem Wissen und Gewissen und langjähriger Erfahrung den Wert Ihres Schmuckes anhand folgender Kriterien: Gewicht, Farbe, Reinheit, Schliff und Proportionen. Antike Münzen, fest montiert oder in Fassungen, werden mit Abschlägen, bzw. nur aufgrund ihres Feingehaltes zum Tagespreis bewertet. Gefasste Edelsteine / Brillanten werden zu den jeweiligen Tagespreisen mit Abschlägen und geminderten Größen kalkuliert. Gefasste Brillanten im modernen Vollschliff sowie antike Diamanten im Altschliff / Rosenform werden mit 1 – 2 Graduierungen in Bezug auf Farbe / Reinheit abgewertet sowie einer Minus- Toleranz in Bezug auf ihre Größe (% in ct) ausgewiesen. Für alle von uns erstellten Gutachten gilt: Der ausgewiesene Preis bezieht sich immer nur auf den Wert der Wiederbeschaffung, spekulative sowie ideelle Sammlerpreise finden keine Berücksichtigung.
Ein von uns erstelltes Gutachten umfasst folgende Leistungen:
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Erstellung von Bildmaterial
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Erfassung der Schmuckstücke mit Beschreibungen, Maßen, Gewichten, Stückzahlen
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Edelmetallprobe mit geeichten Prüfsäuren) und Bestimmung des Feingehaltes der Edelmetalle
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Einstufung der Arbeitsausführung und der angewandten Techniken
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Ermittlung der Steinart anhand von diversen gemmologischen Untersuchungen mit folgenden Geräten: Refraktometer Messung, mikroskopische Untersuchung, Polarimeter, Dichroskop, Dichte, UV-Licht
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Ermittlung des Farbgrades mit Hilfe eines photometrischen Diamant Vergleichssatzes
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Ermittlung der Perlenbeschaffenheit, Oberfläche, Lüster, Form, sowie Untersuchung der Perlenart
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Rechnerische Ermittlung der Steingewichte anhand der Abmessungen unter Berücksichtigung des jeweiligen spezifischen Gewichtes
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Auswertung der gemmologischen Ergebnisse
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Preisfindung unter Berücksichtigung der Edelsteinqualität, sowie des Materialwertes und der Herstellungskosten zum jeweiligen Tageskurs
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Erstellung des Dokumentes
Darstellung des Gutachtens
Das Gutachten ist personalisiert, die Schmuckstücke werden mit Bild und Text dargestellt. Zur leichteren Zuordnung werden die Schmuckstücke ggf. zusätzlich mit Nummern gekennzeichnet. Darüber hinaus finden sich auf dem Dokument unser Firmenstempel, Datum, Ort, sowie die persönliche Unterschrift des verantwortlichen Goldschmiede / Uhrmachermeisters.
Das Wertgutachten
Ein Wertgutachten dient zur Ermittlung, des Wertes eines Schmuckstückes oder Uhr für einen bestimmten Zweck (Versicherungswert, Wiederbeschaffungswert, Erbschaftswert, Materialwert u. a.) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Viele Einzelkomponenten müssen hierfür errechnet und berücksichtigt werden, um den geforderten Wert zu ermitteln. Alles Gutachten erfolgen ausschließlich in Schriftform.
Wir unterscheiden 4 Arten von Werten:
1. Neuwert / Versicherungswert
Der s. g. Wiederbeschaffungswert entspricht dem derzeitigen durchschnittlichen Einzelhandelskaufpreis, inkl. Mehrwertsteuer für ein gleichartiges Schmuckstück.
2. Erbaufteilungswert
Gemäß §2311 BGB werden zur Berechnung des Pflichtteils der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalles zugrunde gelegt. Dieser Wert legt den gegenwärtig, voraussichtlich erzielbaren Preis beim privaten, freien Verkauf zugrunde, unter Berücksichtigung von Zustand und Zeitgeschmack.
3. Zeitwert / Realisierungswert
Hierbei handelt es sich um den Händler-Ankaufswert, bzw. den Erbschaftssteuerwert. Dieser Wert ist der Wert, der gegenwärtig voraussichtlich bei einer kurzfristigen Veräußerung zu erzielen ist, z. B. bei pauschalem Verkauf an Händler oder durch einen Auktionsverkauf (netto).
4. Materialwert / Restwert
Es handelt sich hierbei um den Materialankaufspreis. Dieser Wert entspricht dem Wiederverwendungswert des Materials inklusive etwaig vorhandener Steine.
Zunächst einmal gestaltet es sich sehr schwierig einen seriösen Schmuck – Ankäufer zu finden. Dies ist ähnlich mühselig, wie das Auffinden eines guten Arztes, Rechtsanwaltes oder Steuerberaters. Auf gar keinen Fall sollten Sie zu einem der vielen Gold Ankäufer gehen. Ein neulich durchgeführter Test von stern TV hat gezeigt, dass diese Gold – Händler durchweg zu niedrige Preise angesetzt hatten. Wichtig erscheint uns, dass Sie sich zunächst einmal an einen Fachmann für Schmuck wenden, also an den Juwelier oder Goldschmied Ihres Vertrauens.
Seriöse Juweliere oder Goldschmiede machen kein großes Aufheben von der Schätzung und versuchen Sie auch nicht durch viel unnützes Gerede zu verunsichern. Einen seriösen Schmuck – Ankäufer können Sie in aller Regel daran erkennen, dass er die nötigen Werkzeuge und Säuren besitzt um den Schmuck zu analysieren und Ihnen eine fundierte und detaillierte Auskunft zu erteilen. Sollten in Ihrem Schmuck Edelsteine eingearbeitet sein, fragen Sie explizit nach ob der Ankäufer auch in der Lage ist Edelsteine zu schätzen. Für den Verkaufspreis ist nicht nur die Größe, sondern auch die Farbe und die Beschaffenheit entscheidend. Wer einen sehr großen Edelstein besitzt, sollte ihn unbedingt von einem Experten (Gemmologen) begutachten lassen. Diamanten und Brillanten behalten in aller Regel ihren Wert und dienen sogar als Wertanlage.
Antike Schmuck – Stücke stellen besondere Herausforderungen an den Ankäufer, weil es nicht nur auf den reinen Materialwert ankommt, sondern auch auf die Verarbeitung, Herkunft und die Stilrichtung. Wir handeln schon seit Generationen mit antiken Schmuckstücken und sind aus diesem Grund auch in der Lage, hierfür eine Zuverlässige Expertise zu erstellen.
Nachlassverwaltung
Gemäß §2311 BGB werden zur Berechnung des Pflichtteils der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalles zugrunde gelegt. Gemäß Abs. 2 wird der Wert des Nachlasses, soweit erforderlich, durch Schätzung bestimmt. Grundsätzlich ist bei Nachlassgegenständen, denen nicht eindeutig ein Wert zukommt, der Verkehrswert maßgeblich. Verkehrswert ist der Wert, der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden könnte. Maßgeblich ist also nicht eine überhöhte Schätzung an sich, sondern der Wert, den Sie beim Verkauf des Schmuckes erzielen könnten. Hintergrund ist der, dass der Pflichtteilsberechtigte so gestellt werden soll, als wenn der Nachlassgegenstand unmittelbar nach dem Erbfall veräußert worden wäre und sich der Anspruch direkt am erzielten Erlös fortgesetzt hätte.
Ihr
Glaser & Sohn Team – Erfurt
Unser Blog
Auf unserem Blog finden Sie Beiträge rund um Trauringe, Schmuck, hochwertige Materialien und handgefertige Uhren.
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