Wann ist eine Schweizer Uhr eigentlich eine Schweizer Uhr? Ist es hier ähnlich wie mit dem Begriff „Made in Germany“ ?
Ursprünglich wurde der Begriff „Made in Germany“ von den Engländern als Herkunftsbezeichnung für Deutsche Waren eingeführt, um die einheimische Bevölkerung vor der billigen und qualitativ schlechten Importware zu schützen. Das sich im Laufe der Zeit das „Made in Germany“ aber zu einem Gütesiegel deutscher Ingenieurskunst entwickelte, konnte niemand ahnen. Leider sagt dieses Siegel heute nicht mehr viel aus. Wie sieht es nun aber mit den Schweizer Uhren aus? Bereits 1972 erließ der schweizerische Bundesrat eine
Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren
Diese Verordnung ist Teil des Schweizer Markenschutzgesetzes und beschreibt sehr detailliert wann sich eine Uhr Schweizer Uhr nennen darf. In den verschiedenen Artikeln dieser Verordnung wird praktisch auf alle Einzelteile einer Uhr Bezug genommen. Es wird definiert, was eine Uhr ist, wann es sich um ein Schweizer Uhrwerk handelt, welche Voraussetzungen für die Benutzung des Schweizer Namens erfüllt sein müssen und wann und wo die Herkunftsbezeichnungen anzubringen sind. Gleichzeitig stellt die Schweiz Zuwiderhandlungen unter Strafe.
Der Käufer einer „Schweizer Uhr“ kann also sicher sein ein exzellentes Markenprodukt zu erhalten. Um Sie in die Möglichkeit zu versetzen besser beurteilen zu können ob es sich bei einer Uhr um ein echtes Schweizer Markenprodukt handelt, stellen wir Ihnen einen Auszug der Verordnung als Pdf zur Verfügung.
Ihr JTP unique – Team