Zunächst einmal müssen die Verlobten ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt des Haupt – oder Nebenwohnsitzes anmelden. Z.B. hier im Standesamt Hamburg in Barmbek- Uhlenhorst, Nord, Mitte, Altona, Eimsbüttel, Wandsbek, Harburg oder Bergedorf. Sie können sich aussuchen ob es der Wohnort von „ihr“ oder „ihm“ sein soll. Der Hochzeitstermin kann maximal für 6 Monate im Voraus geplant werden, weil die Anmeldung (früher Aufgebot) nur 6 Monate gültig ist. Sollten Sie dann an einem besonderen Ort in Deutschland heiraten wollen, benötigen Sie eine besondere Ermächtigung, die Ihnen das zuständige Standesamt ausstellt. Mit dieser können Sie dann in jedem deutschen Standesamt heiraten. Vergessen Sie nicht sich rechtzeitig um Ihre Trauringe zu kümmern!
Welche Unterlagen für eine Eheschließung erforderlich sind sollten Sie telefonisch erfragen, weil dies sehr vom Einzelfall abhängig ist. Dies betrifft insbesondere die Heirat zwischen unterschiedlichen Nationalitäten.
Im Allgemeinen benötigen ledige deutsche Staatsangehörige:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eine Meldebescheinigung der zuständigen Behörde
- Eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
Viele Paare wünschen sich einen festlicheren Rahmen und möchten auch gern für ihr „Ja-Wort“ in einer Kirche Gottes Segen erhalten. Dies bedingt natürlich, dass mindestens einer der Ehepartner Christ ist. Sollte einer der Ehepartner konfessionslos sein, benötigt man von der Kirche eine besondere Genehmigung. Die kirchliche Trauung ist unabhängig von der standesamtlichen zu sehen, weil für den Staat eine kirchliche Trauung nicht gültig ist. Des weiteren ist eine ökumenische Trauung nicht möglich weil ja der Geistliche, der die Trauung vollzieht, nur einer Konfession angehören kann. Die Unterlagen die Sie benötigen sind etwa die gleichen wie beim Standesamt, nur dass hier neben der standesamtlichen Heiratsurkunde auch noch kirchliche Unterlagen hinzukommen, wie z.B. die Taufbescheinigung und ein Nachweis der Firmung oder Konfirmation. Im Gegensatz zum Standesamt hängt die Kirche auch noch Aufgebote aus oder verkündet zukünftige Eheschließungen im Gottesdienst.
Der Geistliche wird aber in jedem Fall mit ihnen ein Vorgespräch führen um mit Ihnen alle Fragen abzuklären die Sie bewegen.